Verschwiegenheit
Alles, was Sie im Rahmen der Gespräche sagen und tun, wird von mir streng vertraulich behandelt. Ich unterliege als Klinische- und Gesundheitspsychologin und Psychotherapeutin in Ausbildung unter Supervision einer gesetzlich verankerten, strengen Verschwiegenheit (§15 PThG; §37 Psychologengesetz), diese besteht auch gegenüber Angehörigen, Ärzt*innen, Behörden, etc.
Dauer einer Einheit
Üblicherweise arbeite ich in 50 Minuten Einheiten. Bei Paar- oder Familiengesprächen kann es jedoch sinnvoll sein in Doppeleinheiten (100 Minuten) zu arbeiten. Dies entscheiden wir gemeinsam im Erstgespräch.
Absageregel
Für den Fall, dass Sie einen vereinbarten Termin nicht in Anspruch nehmen können, bitte ich Sie mindestens 24 Stunden vorher abzusagen. Ich bitte Sie um Verständnis, dass ich sonst das vollständige Honorar in Rechnung stellen muss.
Dauer der Therapie
Die Dauer der Therapie und die Häufigkeit der Sitzungen hängen von Ihrem Anliegen und ihren Zielen ab.
Dokumentation
Klinische Psycholog*innen als auch Psychotherapeut*innen sind zur Dokumentation des Behandlungsverlaufs verpflichtet (§16 PThG; § 35 Psychologengesetz). Ich versichere Ihnen, dass Ihre Daten streng vertraulich behandelt werden.