Ablauf​

Kosten

Das Honorar für das Erstgespräch (50 min) und etwaige Folgegespräche (50 min) beträgt 110 Euro.

Ich biete eine begrenzte Anzahl an Therapieplätzen zu Sozialtarifen an. Erkundigen Sie sich gerne persönlich danach.

Wenn eine krankheitswertige Störung nach ICD-10 vorliegt, besteht die Möglichkeit von ihrer Sozialversicherung einen Kostenzuschuss zu erhalten. Hierfür benötigen Sie vor der 2. Sitzung eine Überweisung für psychotherapeutische Behandlung von Ihrem Hausarzt/ ihrer Hausärztin oder Ihrem Facharzt/ Fachärztin. 
 
Der Kostenzuschuss pro Sitzung beträgt aktuell:

ÖGK: 33,70 Euro

SVS: 45 Euro

BVAEB: 48,80 Euro

Manche private Versicherungen refundieren bis zu 100% der Kosten für eine klinisch-psychologische bzw. psychotherapeutische Behandlung.

Man muss Geduld haben
gegen das Ungelöste im
Herzen,
und versuchen, die Fragen
selber lieb zu haben,
wie verschlossene Stuben,
und wie Bücher, die in einer
sehr fremden Sprache
geschrieben sind.

Es handelt sich darum, alles zu leben.
Wenn man die Fragen lebt, lebt man vielleicht allmählich, ohne es zu merken, eines fremden Tages in die Antwort hinein.

Auschnitt aus „Was mich bewegt“
von Rainer Maria Rilke